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   FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06   

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https://dejure.org/2006,19181
FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06 (https://dejure.org/2006,19181)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2006 - 2 K 33/06 (https://dejure.org/2006,19181)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2006 - 2 K 33/06 (https://dejure.org/2006,19181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung; Voraussetzungen der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung; Anforderungen an die steuerliche Zuverlässigkeit; Verhältnis von Unbedenklichkeitsbescheinigung und ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung/Gaststättengesetz: Zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 12.04.1972 - III 21/72
    Auszug aus FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
    Denn bescheinigt werden soll das steuerliche Verhalten des Steuerpflichtigen, dessen Beurteilung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwaltung der Abgaben durch die zuständigen Finanzbehörden steht (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 12. April 1972, III 21/72, EFG 1972, 395).

    Es ist aber davon auszugehen, dass dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung zusteht, wenn er aufgrund seines Verhaltens als steuerlich zuverlässig anzusehen ist (Urteil des FG Hamburg vom 12. April 1972, III 21/72, EFG 1972, 395).

    Ein Steuerpflichtiger ist aufgrund seines Verhaltens als steuerlich zuverlässig anzusehen, wenn er keine oder jedenfalls keine ins Gewicht fallenden Steuerrückstände hat und seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt (Urteil des FG Hamburg vom 12. April 1972, III 21/72, EFG 1972, 395; Michel/Kienzle/Pauly, GastG , 14. Aufl., § 4 Rz. 28).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 134/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
    Dies widerspreche den durch den BFH im Urteil vom 27.09.2001 ( X R 134/98, BStBl II 2002, 176 ) aufgestellten Grundsätzen.

    Die Kläger können sich daher nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 27.09.2001 ( X R 134/98, BFHE 196, 400 , BStBl II 2002, 176 ) berufen, die sich mit den Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen befasst.

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
    Auch insoweit ist aber der Finanzrechtsweg eröffnet (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987, VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545 ).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
    Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit wird auch danach beurteilt, ob der Antragsteller seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt (Urteil des BVerwG vom 02. Februar 1982, 1 C 146/80, BVerwGE 65, 1 ).
  • FG Saarland, 20.05.1983 - II 77/83
    Auszug aus FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
    Die abweichende Auffassung des FG Saarland (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1983, II 77/83, EFG 1984, 559) ob ein Bewerber die für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis erforderliche steuerliche Zuverlässigkeit besitzt, sei eine gaststättenrechtliche Vorfrage des allgemeinen Verwaltungsrechts, die die Erstreitung einer entsprechenden steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung im Finanzrechtsweg ausschließe, teilt der erkennende Senat nicht.
  • FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07

    Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer für polnische Staatsangehörige nach

    Als Ausfluss dieser Vorschrift folgt, dass einem Unternehmer deshalb eine Steuernummer zu erteilen ist, damit er diesem gesetzlichen Erfordnernis Rechnung tragen kann (vergl. zum Fall des Anspruchs auf Erteilung einer für eine Gaststättenerlaubnis notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt als Ausfluss des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 4. September 2006 2 K 33/06, EFG 2007, 234).
  • FG Sachsen, 15.06.2017 - 8 K 1814/16

    Kein Anspruch auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für

    Denn gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4 Sächsisches Gaststättengesetz -SächsGastG- hat die Gemeinde unverzüglich nach Anzeige eines Gaststättenbetriebs die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen, wenn der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist; zu diesem Zweck ist u.a. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2006, 2 K 33/06).
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